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Corona-Krise: Steuerliche Liquiditätshilfen

Von Schielein | 22. März 2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Maßnahmen getroffen, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern. Insbesondere besteht die Möglichkeit zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und zur Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Vgl. BMF-Schreiben vom 19. März 2020

 

Kategorie: Allgemein |

Corona-Krise: Beantragung von Kurzarbeitergeld

Von Schielein | 21. März 2020

Die Bundesagentur für Arbeit hat aktuelle Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld zusammengestellt. Eine Übersicht über die erleichterten Voraussetzungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur. Dort stellt die Bundesagentur verschiedene Formulare zum Download zur Verfügung:

Merkblatt zum Kurzarbeitergeld

Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls

Antrag auf Kurzarbeitergeld

 Zudem finden Sie eine Anleitung zum Online-Antrag auf Kurzarbeitergeld

 

Kategorie: Allgemein |

Aktuelles Corona-Krise: KfW Kredite für Unternehmen

Von Schielein | 21. März 2020

Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und einen Kredit benötigen können ab dem 23.03.2020 bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Unter „Betriebsmittel“ fallen insbesondere Miete, Personalkosten und Energiekosten.

Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so schnell wie möglich zu helfen. Näheres zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage der KfW hier.

Auch das Bundesfinanzministerium hat ein Milliarden Hilfsprogramm für alle Unternehmen aufgelegt. Die benötigten Hilfskredite werden ebenfalls über die KfW zur Verfügung gestellt. Näheres finden Sie hier.

 

 

Kategorie: Allgemein |

Darlehensgebühren von Banken für Kredite an Unternehmen rechtswidrig

Von Schielein | 21. Juli 2017

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04. Juli 2017 zwei für Banken womöglich folgenreiche Urteile gefällt. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Banken von Geschäftsleuten und Firmen keine gesonderte Bearbeitungsgebühr für den Abschluss eines Kredits verlangen.

Mit diesen Urteilen knüpft das Gericht an eine Entscheidung aus dem Mai 2014 an, mit welchem die Banken verpflichtet wurden, Gebühren für Kredite an Privatpersonen zurück zu erstatten. Das Gericht führt hierzu aus, dass die Abwälzung von laufzeitunabhängigen Kosten auf die Kunden diese unangemessen benachteiligt. Unternehmer müssten ebenso wie Privatpersonen vor der „einseitigen Gestaltungsmacht“ der Banken geschützt werden.

Die ausführliche Begründung der Urteile steht noch aus. Besonders die Klärung der Frage, wie weit zurück das Urteil angewandt werden kann, wird mit Spannung erwartet. Grundsätzlich gilt eine Frist von drei Jahren. Möglicherweise kommt aber auch eine Rückwirkung von zehn Jahren in Frage.

BGH Urteil vom 04. Juli 2017, Az.: XI ZR 233/16

BGH, Urteil vom 04. Juli 2017, Az.: XI ZR 562/15

Kategorie: Allgemein |

Filesharing über einen Familienanschluss

Von Schielein | 15. Mai 2017

Erneut hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Problem Filesharing zu beschäftigen.

In dem entschiedenen Fall konnten die Beklagten darlegen, dass sie selbst nicht für den illegalen Download verantwortlich waren, der über ihren Internetanschluss erfolgt war. Sie verwiesen darauf, dass in ihrem Haushalt auch noch drei volljährige Kinder lebten, von denen jedes über einen mit einem individuellen Passwort versehenen WLAN Router Zugang zum Internet verfügte. Die Beklagten erklärten, es sei ihnen bekannt, welches der Kinder die Verletzungshandlung begangen hat; sie würden hierzu aber keine näheren Angeben machen.

Der BGH entschied, dass die Beklagten Schadenersatz für den illegalen Download leisten müssen. Die Auskunft, welches Kind die Urheberrechtsverletzung gegangen hat, ist den Beklagten zuzumuten. Hierbei berücksichtigte der BGH die Grundrechtspositionen beider Parteien, nämlich zum einen das Recht auf geistiges Eigentum der Klägerin sowie zum anderen das Recht der Beklagten auf Schutz der Familie und kam zu dem Schluss, dass die Beklagten die Identität des wahren Störers bekanntgeben müssen.

Mit der verweigerten Bekanntgabe genügten die Beklagten nicht ihrer sekundären Darlegungspflicht und haften damit selbst für die Urheberrechtsverletzung.

BGH, Urteil vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16

Kategorie: IT Recht |


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