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Mandatsdurchführung

Wir sind an langfristigen Mandantenbeziehungen interessiert. Deshalb versuchen wir, die Interessen unserer Mandanten bei all unseren Überlegungen an erster Stelle zu berücksichtigen und die Zusammenarbeit für beide Seiten möglichst angenehm und vor allem ergebnisorientiert zu gestalten. Dies bedeutet für uns konkret, dass Ihre Interessen an erster Stelle stehen.

Der wirtschaftliche Aspekt zählt vordergründig. Rechthaberei oder der berühmte „Streit ums Prinzip“ kann und soll nicht der alleinige Inhalt eines Mandats sein. Es ist sicherlich nichts schwieriger, als einen Mandanten, der davon überzeugt ist, im Recht zu sein, nahe zu bringen, dass ein Richter die Sachlage möglicherweise anders sieht oder dass der tatsächlich bestehende Anspruch z. B. wegen der nicht ausreichenden Beweislage nicht durchgesetzt werden kann.

Wir halten es dennoch für unsere Aufgabe, in solchen Fällen den Mandanten vor weiteren kosten auslösenden Schritten abzuraten, auch wenn wir damit riskieren, dass der Mandant sich nicht verstanden fühlt und möglicherweise bei einem Kollegen sein Glück versucht.

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist das Feld der Rechtsberatung nahezu unüberschaubar geworden. Nach unserer Auffassung kann ein Einzelanwalt nicht auf allen Rechtsgebieten tätig sein, ohne dass es zu Qualitätsverlust kommt. Deshalb halten wir eine Spezialisierung für unumgänglich. Die Beschränkung auf bestimmte Rechtsgebiete ist daher sinnvoll und kommt den Mandanten zugute. So verweisen wir Rat Suchende z.B. in den Bereichen Strafrecht, Verwaltungsrecht oder Familienrecht grundsätzlich an Kollegen, die sich auf diese Fachgebiete spezialisiert haben. Auch wenn uns dadurch ein Mandat entgeht, sind wir der Auffassung, dass für den Rat Suchenden dieser Weg der bessere ist.

Wir stehen modernen Kommunikationsmitteln offen gegenüber. Eine Übermittlung von Unterlagen per E-Mail und andere moderne Kommunikationsmittel sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Dennoch steht der persönliche Kontakt zum Mandanten für uns im Vordergrund. Das Zustandekommen eines Mandats sollte immer auf einem persönlichen Gespräch beruhen. Die Anbahnung eines Mandats über Anwaltssuchdienste im Internet mag modern sein, sie ersetzt jedoch nicht das persönliche Gespräch zwischen Anwalt und Mandant, das wir für unerlässlich halten.