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IT Recht

Das IT-Recht gewinnt im täglichen Leben mehr und mehr an praktischer Relevanz. Wir beraten Unternehmen, aber auch Privatpersonen für die es mehr und mehr Berührungspunkte zu Rechtsfragen auf diesem „jungen“ Rechtsgebiet gibt.

Da immer mehr Verbraucher den Onlinehandel nutzen, hat der Gesetzgeber die Bestimmungen des Verbraucherschutzes auf diese spezielle Art von Geschäftsbeziehungen ausgedehnt. Im Onlinehandel gelten besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit Verträgen, die auf elektronischem Weg zustande gekommen sind.
Für Privatpersonen ergeben sich bei einem Tätigwerden auf den einschlägigen Internetauktionsplattformen zahlreiche Probleme, nicht zuletzt auch mit steuerlichem Hintergrund. Schon nach einigen Verkäufen auf einer Internetplattform kann eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer mit weitreichenden Konsequenzen erfolgen.

Zudem stellen sich bei der Nutzung von Internetangeboten Fragen des Urheberrechts wie z.B. die Frage, wem Verwertungsrechte im Internet zustehen, ob und in welchem Umfang Privatkopien erlaubt sind und ob die Nutzung von so genannten Tauschbörsen zulässig ist.

Unternehmen haben im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten, dass in E-Mails und anderer Geschäftskorrespondenz Pflichtangaben zu machen sind. Der Anbieter im Internet unterliegt Informationspflichten nach den Bestimmungen des Fernabsatz-, sowie des Telemediengesetzes. Auch werberechtliche Fragen wie z.B. Werbebeschränkungen oder Preisangabenverordnungen und weitere Informationspflichten bestehen im Onlinemarketing.

Wir beraten Unternehmen beim Abschluss von Verträgen zur Anschaffung von Soft- oder Hardware. Beratung erfolgt auch bei Verträgen zur Soft- und Hardwarepflege und zwar auch dann wenn eine dauerhafte Überlassung von Standardsoftware angeboten bzw. geschuldet wird. Derartige Bestimmungen gelten auch beim Mieten von Software, insbesondere dann wenn sich bei der Benutzung der Software Mängel zeigen.