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Kosten

Zu der Durchführung eines Mandats gehört unserer Auffassung nach eine klare transparente Kostenregelung.

Häufig ist für den Mandanten nicht einmal die Höhe der Rechtsanwaltskosten ärgerlich, sondern vielmehr die Tatsache, dass er nicht rechtzeitig über die genaue Höhe der zu erwartenden Honorarforderung informiert worden ist.

Wir wollen nicht, dass Sie mit der Honorarabrechnung eine böse Überraschung erleben. Deswegen informieren wir Sie stets zu Beginn der Mandatsübernahme über die Höhe unserer Honorarforderungen. Zudem informieren wir Sie vor jedem kosten auslösenden Schritt (z.B. bei Klageerhebung oder Berufungseinlegung) über neu entstehende zusätzliche Kosten. In Fällen, in denen es sinnvoll erscheint, rechnen wir auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung ab. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Ihnen als Mandant und uns als Rechtsanwaltskanzlei. Dies setzt natürlich voraus, dass die Höhe des Honorars und der Umfang der Tätigkeit sowie weitere Punkte wie z.B. Abrechnungsrhythmus und Fälligkeit zunächst zwischen uns ausgehandelt werden müssen.

Eine Vergütungsvereinbarung kann in der Regel auf verschiedene Arten erfolgen:

Bei steuerrechtlichen Mandaten orientieren wir uns an den Werten, die durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgegeben sind.
In allen übrigen Fällen und insbesondere dann, wenn wir gerichtlich für Sie tätig werden, berechnet sich das Honorar nach den vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegebenen Honoraren.