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Erbrecht

Wir wollen Ihnen Hilfestellung bei der Regelung Ihrer Nachlassangelegenheiten geben. Auch hier ist für uns wichtig, bereits zu Lebzeiten zusammen mit dem Mandanten vernünftige und durchsetzbare Nachlassregelungen zu treffen, um zu vermeiden, dass sich im Erbfall langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten ergeben.

Im Falle von Privatpersonen sieht das Gesetz zwar Bestimmungen vor, die für den Ehegatten und die ehelichen Kinder in der Regel zufrieden stellend sind. Bei großen Vermögen, insbesondere bei Grundbesitz ist jedoch auch für den Privatmann das Erstellen eines Testaments sinnvoll. Das gilt vor allem dann, wenn – aus welchen Gründen auch immer – von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abgewichen werden soll.

Viel wichtiger ist es natürlich für einen Unternehmer, stets eine Nachfolgeregelung parat zu haben, die seiner privaten familiären Situation aber auch den betrieblichen Interessen entspricht. Wir wollen Unternehmer dabei unterstützen, auch in „jungen“ Jahren bereits an ein Testament zu denken, mit dem z.B. bei plötzlichem Tod durch Unfall der Fortbestand des von ihm aufgebauten Unternehmens gesichert wird. Es versteht sich von selbst, dass ein derartiges „Notfalltestament“ von Zeit zu Zeit an geänderte Verhältnisse angepasst werden muss.

Ein besonderes Anliegen ist uns, für unsere Mandanten, insbesondere den Unternehmer, nicht nur unter erbrechtlichen sondern auch unter erbschaftsteuerrechtlichen Gesichtspunkten tätig zu werden. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, für den Mandanten erbrechtliche Fragestellungen zu lösen und in erbschaftssteuerlicher Hinsicht zu optimieren.