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Steuerrecht

Eindeutiger Schwerpunkt der Kanzlei ist das Steuerrecht. Überschneidungen mit dem Steuerrecht ergeben sich nahezu in allen anderen Rechtsgebieten, so z.B. im Erbrecht für Privatpersonen und bei Nachfolgeregelungen für Unternehmen. Bei all diesen Sachverhalten kann in der Kanzlei somit eine qualifizierte Beratung „aus einer Hand“ erfolgen. Durch die wirtschafts- und steuerrechtliche Ausrichtung der Kanzlei verlagert sich der Schwerpunkt der steuerlichen Interessenswahrnehmung auf kleine und mittlere Betriebe.

Herr Rechtsanwalt Schielein hat vor seinem juristischen Studium eine Ausbildung bei der bayerischen Finanzverwaltung absolviert und war insgesamt neun Jahre dort tätig. Auch während des Studiums war er für verschiedene Steuerberatungskanzleien tätig. Wahlfach im Referendariat war – natürlich – das Steuerrecht. Durch die Ausbildung und die Tätigkeit bei den Finanzbehörden verfügt Rechtsanwalt Schielein nicht nur über fundierte Kenntnisse im materiellen Steuerrecht sondern auch über die Arbeitsabläufe innerhalb der Finanzverwaltung.

Parallel zu der Anwaltstätigkeit hat Herr Rechtsanwalt Schielein in den Jahren 1998 bis 2004 als einer der beiden verantwortlichen Redakteure einen Kommentar zum gesamten deutschen Steuerrecht im Memento Verlag Freiburg konzipiert, verfasst und an den ersten vier Auflagen des Kommentars „Memento Rechtshandbuch für das Steuerrecht“ mitgewirkt.

In der Kanzlei werden daher zahlreiche Steuermandate betreut. Die Betreuung geht von der Erstellung von Einkommensteuererklärung für Privatpersonen über die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie den betrieblichen Steuererklärungen von Unternehmen.

Ein besonderes Anliegen der Kanzlei ist die steuerliche Beratung für Existenzgründer, aber auch für Unternehmer, die Teile Ihres Unternehmens oder das gesamte Unternehmen im Wege einer Nachfolgeregelung abgeben wollen.